Allgemeine Geschäftsbedingungen - Fahrzeugräder

Für Leistungen der CARTEC Carrosserie-Technik AG, Hübelacherstrasse 16, 5242 Lupfig («CARTEC»).

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelangen für sämtliche Verträge zur Aufbereitung von Fahrzeugrädern durch CARTEC zur Anwendung.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss

2.1. Bei Privatkunden kommt der Vertrag mit der Bestätigung der Bestellung (vgl. Ziffer 3.) durch CARTEC zustande.

2.2. Kunden, welche als Partnergarage von CARTEC auftreten («Partnergarage»), schliessen mit CARTEC einen als Partnervertrag bezeichneten Rahmenvertrag. Basierend auf dem Partnervertrag schliesst die Partnergarage mit jeder Bestellung (vgl. Ziffer 3.) einen Vertrag zur Aufbereitung von Fahrzeugrädern, welcher mit der Bestätigung der Bestellung durch CARTEC zustande kommt.

3. Bestellung

3.1. Die Bestellung erfolgt auf dem Kundenportal der CARTEC (https://portal.wheelnews.ch) («Kundenportal»). Ausnahmsweise kann CARTEC Bestellungen via Telefon oder vor Ort entgegennehmen.

3.2. Eine Bestellung gilt für maximal fünf Fahrzeugräder (inkl. Reserverad) desselben Fahrzeugs.

3.3. Für jedes Fahrzeug ist eine Bestellung zu erfassen.

3.4. Bei der Bestellung hat der Kunde eine Rechnungs- und falls notwendig eine Abhol- resp. Lieferadresse anzugeben.

4. Leistungen von CARTEC

4.1. CARTEC nimmt die optische Aufbereitung von Fahrzeugrädern gemäss Vereinbarung mit dem Kunden und diesen AGB vor.

4.2. Unter optischer Aufbereitung ist die fachgerechte technische Wiederherstellung des Rades hinsichtlich optischer Defekte durch Polieren, örtliches Anschleifen, Verrunden von Kerben, eventuelles Füllen, Grundieren und Lackieren zu verstehen. Aufbereitet werden sichtbare oberflächige Mängel, die bei unbehandelter Weiterbenutzung der Räder weder zu technischen noch zu rechtlichen Einschränkungen führen.

4.3. Sofern mit dem Kunden vereinbart, holt CARTEC die Fahrzeugräder an der vereinbarten Adresse ab und retourniert diese an dieselbe Adresse.

5. Ausführungs- und Lieferzeiten

5.1. Die effektiven Ausführungs- und Lieferzeiten können von den Angaben bei der Bestellung abweichen. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche ableiten, insbesondere ist ein Rücktritt vom Vertrag wegen Überschreiten der Bearbeitungszeiten durch CARTEC ausgeschlossen.

5.2. Bei Express-Ausführungen erfolgt die Fertigstellung und/oder Lieferung innerhalb des bei der Bestellung angegebenen Zeitfensters, sofern CARTEC bei der Bestellbestätigung keine abweichenden Angaben gemacht hat.

6. Preise

6.1. Es gelten die jeweils aktuellen Preise von CARTEC zum Zeitpunkt der Bestellung.

6.2. Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der schweizerischen Mehrwertsteuer. Kosten für Transport und Verpackungen zzgl. Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

6.3. Für Express-Ausführung ist ein Zuschlag geschuldet.

6.4. Für die Abholung und Retoure der Fahrzeugräder an die Adresse des Kunden gelten besondere Konditionen.

7. Zahlung

7.1. Zahlungen sind grundsätzlich innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar («Verfallstag»). Zahlungen dürfen wegen Mängeln an den Leistungen von CARTEC nicht zurückbehalten oder gekürzt werden. Eine Verrechnung mit Forderungen des Kunden gegenüber CARTEC ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7.2. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Verfallstag an, einen Zins zu 5% auf den ausstehenden Rechnungsbetrag zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

7.3. Soweit die vom Kunden bestellten Leistungen durch eine Versicherung gedeckt sind, stellt CARTEC die Rechnung an die entsprechende Versicherungsgesellschaft. Der Kunde tritt mit Abschluss des Vertrags mit CARTEC einen allfälligen Anspruch für die Leistungen der CARTEC gegenüber der Versicherungsgesellschaft an CARTEC ab.

8. Garantie auf Leistungen von CARTEC

8.1. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden sind vollständig wegbedungen. An ihrer Stelle gewährt CARTEC während zweier Jahre ab Ausführung der Bestellung eine eingeschränkte Garantie gemäss den nachfolgenden Bedingungen:

8.2. Die Garantie gilt für Mängel, die während des Aufarbeitungsprozesses und nicht durch mechanische oder chemische Einwirkung auf die Fahrzeugräder entstanden sind («Garantiefall»). Die Garantie ist ausgeschlossen in Fällen von Steinschlag, Einwirkungen von Bremsstaub, Montagefehler, Betrieb der Räder im Winter, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel und allgemein bei Umständen, die von CARTEC nicht zu vertreten sind.

8.3. Unmittelbar nach Rücknahme der Fahrzeugräder ist der Kunde verpflichtet, eine Prüfung der Fahrzeugräder vorzunehmen. Unterlässt der Kunde die Prüfung oder nimmt er diese nicht unmittelbar nach Rücknahme der Fahrzeugräder vor, gelten die Leistungen von CARTEC vom Kunden als genehmigt. Spätere Beanstandungen mit Ausnahme solcher gemäss Ziff. 8.4 durch den Kunden sind ausgeschlossen.

8.4. Konnte ein Garantiefall bei der Rücknahme mit der gebührenden Aufmerksamkeit vom Kunden nicht erkannt werden, muss der Kunde einen später festgestellten Garantiefall innerhalb einer Frist von sieben Werktagen nach dessen Entdeckung gegenüber CARTEC unter Vorlage der jeweiligen Rechnung als Belegschein schriftlich anzeigen.

8.5. Sofern der Kunde einen Garantiefall rechtzeitig angezeigt hat, nimmt CARTEC eine Nachbesserung vor oder reduziert den bezahlten Preis angemessen. Eine Ersatzvornahme durch einen Dritten ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von CARTEC nicht zulässig. In jedem Fall ist der Wert der Nachbesserung oder die Preisreduktion von CARTEC auf den vom Kunden für die betroffene Bestellung bezahlten Preis begrenzt.

8.6. Der Kunde räumt CARTEC die erforderliche Möglichkeit und Zeit ein, um im Rahmen der Garantie die notwendigen Arbeiten vorzunehmen. Nur in dem Fall, in dem aufgrund des Bestehens eines Garantiefalles ein ernstlicher nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil unmittelbar zu befürchten ist, hat der Kunde das Recht – nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung durch CARTEC – den Garantiefall selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von CARTEC den Ersatz der durch ihn getragenen notwendigen Kosten verlangen.

9. Haftungsausschluss

9.1. Die Haftung von CARTEC ist soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen.

10. Datenbearbeitung

10.1. Zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung werden Personendaten des Kunden (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse und Angaben zur Fahrzeugversicherung) und Daten zum Auftrag (Bestelldaten, beauftragte Leistung, Lieferanschrift und das Ergebnis der Kundenzufriedenheitsbefragungen) («Personendaten») von CARTEC bearbeitet und an mit CARTEC verbundene Unternehmen und Dritte (z.B. Versicherung des Kunden) weiterleitet. CARTEC kann die Personendaten für weitere Zwecke (z.B. Marketing, Kundenumfragen) verwenden oder dazu an Dritte weitergeben.

10.2. CARTEC nimmt die Bearbeitung der Personendaten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen vor.

10.3. Mit der Bestellung willigt der Kunde in die Bearbeitung seiner Personendaten gemäss Ziff. 10.1 durch CARTEC ein. Insbesondere willigt der Kunde in die Weitergabe der Daten an Dritte (z.B. Versicherung des Kunden) und an mit CARTEC verbundene Unternehmen ein.

10.4. Der Kunde hat gegenüber CARTEC folgende Rechte hinsichtlich der ihn betreffenden Personendaten:

  • Recht auf Auskunft,
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit,
  • Sofern eine Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann der Kunde diese jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen.

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1. CARTEC kann die vorliegenden AGB jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung. Diese ist auf der Webseite der CARTEC verfügbar.

11.2. Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

11.3. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen mit Kunden sind nur in Schriftform gültig.

11.4. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von CARTEC. CARTEC behält sich das Recht vor, auch am (Wohn-)Sitz des Kunden zu klagen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

11.5. Verträge mit CARTEC unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss internationaler Übereinkommen wie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG; Wiener Kaufrecht).

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